





coolcat1234 hat geschrieben:Da muss ich mal wieder klugscheissen,
Laut dem Gesetz ist nicht der Sender sondern der Empfänger dafür verantwortlich das die Sendung ankommt, so es denn alles normal zugeht......dies ist im Urteil vom OLG Düsseldorf AZ: 394-010-FZ1 nachzulesen aus dem hervorgeht dass genau dieser Fall die Schreiber solcher Schreiben geschützt werden (damit meine ich nur die berechtigten), weil viele Anschreiben in der heutigen Zeit auch als E-Mail als annerkanntes Dokument zu sehen sind, und viele behaupten sie haetten diese nie bekommen, was sich aber durch einen Sendebericht (den nutzen fast alle Anwaltskanzleien, schon aus Grund der Rechtsbarkeit sich selbst gegenüber) beweisen lässt das eine Email, an den Provider "erfolgreich" oder "erfolglos" gesendet wurde.
So ist das Heute in deutschland!







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